Möglichkeiten von Lachgas und Narkose bei Zahnarztangst

Quelle: Biewer medical Medizinprodukte, KoblenzViele Menschen empfinden den Besuch beim Zahnarzt als unangenehm. Obwohl sich in der modernen Zahnmedizin innovative Behandlungsmethoden etabliert haben, betreten Patienten häufig mit einem mulmigen Gefühl die Zahnarztpraxis und haben Angst vor einer Zahnbehandlung. Bereits der Gedanke an die Spritze zur örtlichen Betäubung löst häufig Angstgefühle aus.

Dem Zahnarzt bieten sich aber neben der herkömmlichen lokalen Anästhesie weitere Möglichkeiten zur Sedierung, Schmerzlinderung und Narkose an. Zwei davon möchten wir vorstellen:

Zahnbehandlung mit Lachgas

Lachgas ist eine gut verträgliche Substanz und ein medizinisch häufig untersuchtes Präparat. Bereits im 19. Jhd. wurde die beruhigende und schmerzlindernde Wirkung von Lachgas nachgewiesen. Bei dieser Sedierungsmethode atmet der Patient über eine Maske ein individuell dosiertes Gemisch aus Lachgas und Sauerstoff ein. Obwohl der Patient bei vollem Bewusstsein bleibt und mit dem Zahnarzt kommunizieren kann, werden das Schmerzempfinden und die Zeitwahrnehmung effektiv reduziert. Dies trägt zur Entspannung bei und hilft Zahnarztangst zu überwinden.

Da Lachgas nicht verstoffwechselt wird, kann es auch bei Kindern angewendet werden. Zudem klingt die Wirkung nach der Behandlung schnell ab, so dass der Patient keine Begleitperson zur anschließenden Betreuung benötigt.

Ambulante Vollnarkose

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose kann bei größeren Eingriffen, wie z.B. bei einer Komplettsanierung sinnvoll sein, oder wenn die Schmerzausschaltung aufgrund ungünstiger Voraussetzungen nicht gewährleistet ist. Dabei arbeitet der Zahnarzt immer mit einem erfahrenden Anästhesisten zusammen. Ebenso kann die Behandlung von sehr jungen Kindern oder von Menschen mit Beeinträchtigungen unter einer vollständigen Narkotisierung angezeigt sein, um eine Behandlung überhaupt erst möglich zu machen.

Leiden Patienten unter extremer Zahnarztangst, spricht man von einer Zahnarztphobie. Wird diese von einem Facharzt bestätigt, kann der Patient von der Krankenkasse die Kostenübernahme einer Behandlung in Vollnarkose prüfen lassen. In den meisten Fällen wird diese jedoch als Wunschleistung eingestuft.

Fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach neuen Anästhesie-Methoden in der Zahnbehandlung. Ihr Praxisteam berät Sie gerne und möchte Ihnen den  Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten.
Weitere Informationen über Zahnarztangst erfahren Sie in unserem Partnerblog http://zahnarztangst-online.de/

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